Die Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges steht an. Dann ist Vorsicht geboten!
Wenn ein Leasingvertrag endet, kann es teuer werden. Die Bewertung Ihres Fahrzeugs durch das Autohaus oder einen von der Leasingbank beauftragten Gutachter führt nach der Rückgabe häufig zu Streit. Dann sind Sie im Nachteil, weil Sie Ihr Fahrzeug schon abgegeben haben und so das wichtigste Beweisstück – das Auto – nicht mehr haben. Denn die von Händler und Leasingbank beauftragten Sachverständigen stehen häufig in ständiger Geschäftsbeziehung, sodass deren Unabhängigkeit mitunter fraglich ist.
Damit Sie nicht mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Autohauses und der Leasingbank konfrontiert werden, sollten Sie vor dem Rückgabetermin eine unabhängige Fahrzeugbewertung oder ein Gutachten durch einen neutralen Kfz-Sachverständigen erstellen lassen.
Ich erstelle Ihnen ein Wertgutachten mit allen etwaigen Schäden und einer Minderwertermittlung entsprechen des Alters und der Laufleistung Ihres Fahrzeuges, auf dessen Grundlage Sie entscheiden können, ob und welche Schäden Sie vor der Rückgabe instandsetzen lassen. Weiterhin berate ich Sie über empfehlenswerte Aufbereitungs- und Schönheitsreparaturen, die Sie bei der Fahrzeugrückgabe in eine bessere Verhandlungsposition bringen. Ihr Fahrzeug muss nicht in einem perfekten Neuzustand, sondern nur in einem Alters- und Laufzeit entsprechenden Gebrauchszustand sein.
Die von mir erstellte Fahrzeugbewertung beruhen auf den Kriterien der „Fairen Fahrzeugbewertung“ in der exakt geregelt ist, welche Mängel und Schäden als zumutbare Gebrauchsspuren eingestuft werden und welche nicht. Diese Kriterien entsprechen exakt denen der meisten Leasingbanken und Prüforganisationen. So wird dieser Kriterienkatalog auch von den Sachverständigen des TÜV bei den von ihnen durchgeführten, durch die Leasingbanken beauftragten Rücknahme Gutachten angewendet.
Im Falle eines Leasingvertrages mit Restwertabrechnung erstelle ich Ihnen ein Wertgutachten, in dem der aktuelle, reale Marktwert des Fahrzeuges genau beziffert wird. Denn bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung stehen Sie laut Vertrag für den Verkaufspreis des Fahrzeugs zum Ende der Vertragslaufzeit ein. Das bedeutet, Sie müssen nachzahlen, wenn der von der Leasingbank oder vom Autohaus ermittelte Verkaufswert niedriger ist als der kalkulierte Restwert, der zum Vertragsbeginn definiert wurde.
Kontaktieren Sie mich vor der Rückgabe Ihres Fahrzeuges bei ihrem Autohaus, damit wir gemeinsam die Fahrzeugrückgabe professionell vorbereiten. Im Anschluss können Sie ruhigen Gewissens, ohne die Angst mit ungerechtfertigten Forderungen konfrontiert zu werden, Ihr Fahrzeug bei Ihrem Autohaus abgeben.