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Schadenbericht

Sie hatten einen Unfall mit einem geringen Schaden (Bagatellschaden) an dem Sie nicht Schuld sind. Damit Sie als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt werden, sollten Sie sich an einen neutralen und kompetenten Kfz-Gutachter wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug mit einem Schadenbericht ausreichend darstellt. In einem solchen Fall erstelle ich Ihnen ein Schadenbericht / Reparaturkalkulation, um Ihnen eine Grundlage zur Anspruchssicherung gegenüber dem Schädiger und/oder der leistungspflichtigen Versicherung zu geben.

Der Schadenbericht, als Beitrag Ihrer Schadenminderungspflicht, nimmt im Wesentlichen zu schaden- relevanten Einzelfragen Stellung. Er beinhaltet vorrangig nur Teilbereiche der Schadenfeststellung, Kalkulation oder Wertermittlung. Er hat sowohl schadenfeststellenden als auch beweissichernden Charakter und wird in Form und Umfang in der Regel auch vom Auftraggeber mitbestimmt.

Der von mir erstellte Schadenbericht ist unabhängig, neutral und wird nach den hohen Qualitäts-Standards der FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH als Partner des TÜV Rheinland erstellt.

Mein Schadenbericht basiert umfänglich auf die vom IFS Institut für Sachverständigenwesen formulierten Leitsätze für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen und beinhaltet folgende Angaben und Werte, die Sie brauchen, um den Schaden fachgerecht beheben bzw. regulieren zu lassen.

Das gehört im Schadenbericht

Auftragsbeschreibung und involvierte Beteiligte

voraussichtliche Reparaturdauer

Angaben zum Wertausgleich bei Wertverbesserung

Einfache Beschreibung des Fahrzeuges in Bezug auf Fahrzeugdaten und Identifikation

Kalkulation der unfallbedingten Reparaturkosten (Lohn-, Lackierung-, Ersatzteilkosten) in Form einer Reparaturkalkulation zur fachgerechten und vollständigen Wiederherstellung des Fahrzeuges unter Berücksichtigung der vom Hersteller vorgeschriebenen Reparatur- methoden

Feststellung und Beschreibung der Unfallschäden, auch mittels einer aussagekräftiger Fotodokumentation

Zur Erinnerung! Eine Gutachten-Fertigstellung durch mich erfolgt i.d.R. innerhalb von 1–2 Tagen. Das komplette Schadengutachten wird anschließend in Abstimmung mit Ihnen per Post, per E-Mail oder per Fax an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt und an Sie versandt.

Die Kosten für meinen Schadenbericht / Kalkulation gehören mit zum Schadensumfang und werden bei eindeutiger Sachlage von der leistungspflichtigen Versicherung mit übernommen.