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Schadengutachten

Sie hatten einen Unfall, an dem Sie nicht Schuld sind. Damit Sie als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt werden, sollten Sie sich an einen neutralen und kompetenten Kfz-Gutachter wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug mit einem Schadengutachten exakt und umfassend darstellt.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) Anspruch auf Schadenersatz. Das Schadengutachten dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden am Fahrzeug. Es hat sowohl schadenfeststellenden als auch beweissichernden Charakter.

Das von mir erstellte Schadengutachten ist unabhängig, neutral und wird entsprechend der hohen Qualitätsstandards der FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH als Partner des TÜV Rheinland erstellt.

Mein Schadengutachten basiert umfänglich auf die vom IFS Institut für Sachverständigenwesen formulierten Leitsätze für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen und beinhaltet folgende Angaben und Werte, die Sie brauchen, um den Schaden fachgerecht beheben bzw. regulieren zu lassen.

Das steckt alles im Schadengutachten

Die Auftragsbeschreibung und involvierte Beteiligte

Umfängliche Beschreibung des Fahrzeuges in Bezug auf Fahrzeugdaten, Identifikation, Serien- und Sonderausstattung

Feststellung von reparierten Vorschäden bzw. nicht-reparierten Altschäden

Feststellung und Wertung der Unfallschäden, auch mittels einer aussagekräftiger Fotodokumentation

Prognostizierung der unfallbedingten Reparaturkosten (Lohn-, Lackierung, Ersatzteilkosten) in Form einer Reparaturkalkulation zur fachgerechten und vollständigen Wiederherstellung des Fahrzeuges unter Berücksichtigung der vom Hersteller vorgeschriebenen Reparaturmethoden

Voraussichtliche Reparaturdauer

Angaben zum Wertausgleich bei Wertverbesserung

Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bezogen auf den Schadentag im Totalschadensfall bzw. bei fiktiver Abrechnung

Voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer

Stellungnahme zur merkantilen Wertminderung

Ermittlung des Restwertes am Markt und Auflistung der Bieter

Nutzungsausfallentschädigung

Eine Gutachten-Fertigstellung durch mich erfolgt i.d.R. innerhalb von 1–2 Tagen. Das komplette Schadengutachten wird anschließend in Abstimmung mit Ihnen per Post, per E-Mail oder per Fax an die leistungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt und an Sie versandt.

Zur Erinnerung!!!

Die Kosten für mein Schadengutachten gehören mit zum Schadensumfang und werden bei eindeutiger Sachlage von der leistungspflichtigen Versicherung mit übernommen.

Ich bin für Sie im Schadenfall rund um die Uhr erreichbar. Egal, wo sich Ihr Fahrzeug in Berlin oder Brandenburg befindet. Ich komme direkt zu Ihnen vor Ort! (am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens)